Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Revision kommunale Richtplanung, Genehmigung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Freienstein-Teufen haben an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 die Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) bestehend aus der Bau- und Zonenordnung (Synopse), dem Zonenplan 1:5000, den Kernzonenplänen 1:1000 und dem erläuternden Bericht gemäss Art. 47 RPV (inkl. Nichtberücksichtigte Einwendungen) sowie die Revision Kommunaler Richtplan bestehend aus den Richtplänen 1:5000 sowie dem Richtplantext gemäss Art. 47 festgesetzt.
2025-11-26_BZO_Bericht nach Art. 47 RPV_inkl. Bericht zu den Einwendungen [pdf, 17.4 MB]
2025-11-26_BZO_Zonenplan [pdf, 12.7 MB]
2025-11-26_BZO_Vorschriften_synoptisch [pdf, 493 KB]
2025-11-26_BZO_Kernzonenplan Teufen [pdf, 1.3 MB]
2025-11-26_BZO_Kernzonenplan Freienstein [pdf, 2.4 MB]
2025-11-26_Richtplan_Richtplantext [pdf, 18.2 MB]
2025-11-26_Richtplan_Verkehrsplan Teil I [pdf, 11.4 MB]
2025-11-26_Richtplan_Verkehrsplan Teil II [pdf, 11.3 MB]
2026-01-06_Rechtskraft_GVB_26.11.2025 [pdf, 732 KB]
Mit den Verfügungen vom 5. Mai 2026 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung sowie die Teilrevision kommunale Richtplanung genehmigt.
2026-05-05_BD_BZO_Genehmigung [pdf, 762 KB]
2026-05-05_BD_Richtplan_Genehmigung [pdf, 906 KB]
Die Verfügungen und die zugehörigen Unterlagen liegen ab dem 18. Mai 2026 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein zur Einsicht auf und sind zusätzlich unter www.freienstein-teufen.ch einsehbar.
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Freienstein-Teufen