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Hundeverabgabung

Hundeverabgabung

Für jeden Hund, der älter als 3 Monate ist, ist eine Gebühr von Fr. 130.00 zu entrichten. Die Hundehalter erhalten jeweils im Februar die entsprechende Rechnung.

Neue Datenbank AMICUS

Verschiedene Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung haben eine Ablösung der bestehenden Datenbank ANIS notwendig gemacht, weshalb ab dem 1. Januar 2016 Hunde in der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfasst sind bzw. neu erfasst werden müssen.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie an AMICUS

Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden. Diese erfasst Ihre Personendaten in der Hundedatenbank AMICUS. Mit der Erfassung Ihrer Daten wird Ihnen eine Personen-ID zugeteilt, die Ihnen zusammen mit einem Passwort innert weniger Tage zugestellt wird. Die Erstregistrierung des Hundes erfolgt zwingend durch den Tierarzt. Weitere Informationen zur selbständigen Verwaltung der persönlichen Daten erhalten Sie auf http://www.amicus.ch/Account/Login  oder auf der offiziellen Website des Veterinäramtes des Kantons Zürich https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

Zuständige Abteilung