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Fristerstreckung

Fristenverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Weiter reichende Gesuche müssen wir abweisen. Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen. Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich, mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen. Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden Gesuche, die schriftlich eingereicht werden, nicht mehr bestätigt.

Preis: gratis