Pilzkontrolle
Wichtige Informationen: Info's Pilzkontrolle [pdf, 385 KB]
Die Pilzkontrollstelle ist während der Schonzeit (d.h. 1.-10. jeden Monat) geschlossen.
Bitte beachten Sie
- Vom 1. bis 10. jeden Monat ist das Pilzsammeln im Kanton Zürich gesetzlich verboten.
- Pro Person darf höchstens ein Kilogramm Pilze gepflückt werden. (Parasitäre und für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen)
- Die Pilzsammler werden gebeten, die Kontrollzeiten einzuhalten.
- Die Pilze müssen ganz, möglichst nach Arten getrennt und sauber in luftdurchlässigen Gebinden zur Kontrolle gebracht werden.
- Die Pilzkontrolle ist für die Bevölkerung kostenlos.
Pilzkontrolle
| Name | Adresse | Funktion | Kontakt |
|---|---|---|---|
| André Walzel | Funktion
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Zentrale 078 884 63 48
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| Ralph Bigger | Funktion
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Zentrale 079 470 61 21
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