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Pilzkontrolle

Wichtige Informationen: Info's Pilzkontrolle [pdf, 385 KB]

 

Die Pilzkontrollstelle ist während der Schonzeit (d.h. 1.-10. jeden Monat) geschlossen.

Bitte beachten Sie

  • Vom 1. bis 10. jeden Monat ist das Pilzsammeln im Kanton Zürich gesetzlich verboten. 
  • Pro Person darf höchstens ein Kilogramm Pilze gepflückt werden. (Parasitäre und für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen)
  • Die Pilzsammler werden gebeten, die Kontrollzeiten einzuhalten.
  • Die Pilze müssen ganz, möglichst nach Arten getrennt und sauber in luftdurchlässigen Gebinden zur Kontrolle gebracht werden.
  • Die Pilzkontrolle ist für die Bevölkerung kostenlos.

 

Pilzkontrolle

Name Adresse Funktion
André Walzel Funktion
  • Amtsinhaber
Ralph Bigger Funktion
  • Amtsinhaber-Stv.