Kinderhort/Tagesfamilien Aufsicht
Seit 2014 sind die Gemeinden für die gesetzliche Aufsicht über Tagesfamilien verantwortlich. Nach Inkrafttreten des revidierten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) im Laufe des Jahres 2020 entfällt die Möglichkeit der Gemeinden, ihre Zuständigkeit im Bereich der Aufsicht über die Tagesfamilien sowie Bewilligung und Aufsicht über die privaten Kinderkrippen/Kinderhorte an Tagesfamilieninstitutionen oder dem Amt für Jugend- und Berufsberatung (ajb) zu übertragen.
Per 1. Januar 2020 wird die Aufsicht an
Manuela Jansenberger
Schulstrasse 11
8603 Schwerzenbach
übertragen.
Tel. 078 820 51 56
jansenberger.krippenaufsicht@gmx.ch