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Schutzverordnung Unteres Tösstal

Schutzverordnung für das untere Tösstal, Erlass vom 11. Juni 2024

Das untere Tösstal zählt zu den schönsten Landschaften im Kanton Zürich. Seine Natur ist besonders wertvoll und vielfältig. Darum sieht der vom Kantonsrat festgesetzte kantonale Richtplan vor, die Landschaft und Natur im unteren Tösstal zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Das Verordnungsgebiet Unteres Tösstal umfasst das Flusstal der Töss zwischen Tössegg bis Dättlikon sowie Teile der angrenzenden Hügelzüge von Irchel, Rhinsberg und Dättenberg. Im Nordwesten wird es durch den Rhein begrenzt, im Osten reicht es bis zum östlichen Fuss des Irchels.

Die Baudirektion des Kantons Zürich, Regierungsrat Urs Neukom, hat die Schutzverordnung am 11. Juni 2024 erlassen (ist in Rechtskraft erwachsen).
Schutzverordnung für das Untere Tösstal

 

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