Anmeldung
Gebühren
Persönliche Anmeldung am Schalter: CHF 40.00 pro erwachsene Person.
eUmzug (kein persönliches Erscheinen erforderlich): CHF 35.00 pro erwachsene Person.
Für ausländische Staatsangehörige fallen zusätzlich ausländerrechtliche Gebühren an:
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EU/EFTA |
Zuzug innerhalb des Kantons Zürich |
Zuzug aus anderem Kanton |
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Erwachsene |
CHF 30.00 |
CHF 40.00 |
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Kinder |
CHF 20.00 |
CHF 30.00 |
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Drittstaatangehörige |
Zuzug innerhalb des Kantons Zürich |
Zuzug aus anderem Kanton |
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Erwachsene |
CHF 30.00 |
CHF 124.00* |
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Kinder |
CHF 30.00 |
CHF 69.00* |
*Bei abgelaufenen Biometriedaten kommen CHF 20.00 für die Erneuerung dazu.
Personen, die einem EU/EFTA Staat angehören, können den Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde mit dem eUmzug melden.
Drittstaatangehörige können den Zuzug innerhalb des Kantons Zürichs mit dem eUmzug melden. Für die Anmeldung aus einem anderen Kanton ist eine persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle unumgänglich.
Folgenden Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:
Schweizer
- ID-Karte
- Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
Ausländische Staatsangehörige
- Pass des Heimatlandes oder ID-Karte (nur EU/EFTA-Staatsangehörige)
- Ausländerausweis
- Zivilstandspapiere (Geburtsscheine der minderjährigen Kinder, Eheschein, Scheidungsurteil usw.)
- Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
Zuzug aus dem Ausland
Ausländische Staatangehörige, die aus dem Ausland zuziehen, müssen sich in jedem Fall persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Zusätzlich zu den oben erwähnten Unterlagen ist ein Arbeitsvertrag mitzubringen (falls bereits vorhanden).