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Einbürgerung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer: ordentliche Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung. Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen.

Für Fragen steht Ihnen Gemeindeschreiber Marco Suter 044 866 34 17 oder Mail beratend zur Verfügung.

Sämtliche Informationen bzgl. Voraussetzungen, Verfahren sowie Formulare erhalten Sie online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich Internetseite vom Kanton Zürich, Gemeindeamt