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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfsleistungen, die dort helfen, wo die Renten aus der 1. Säule (AHV, IV, HI) und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. 

Die Höhe der monatlichen Leistungen wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben, wie Wohn- und Heimkosten, beeinflusst. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.

Ab 1. April 2017 ist für die Berechnung und Auszahlung die SVA Zürich zuständig. Falls Sie jedoch Fragen oder Probleme haben, dürfen Sie sich auch weiterhin an die Leiterin Soziales wenden.

Das Anmeldeformular finden Sie direkt bei der SVA Zürich.