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Kinderbetreuung Vorschulalter

Elternbeitragsreglement für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet die Gemeinden gestützt auf § 18 für ein bedarfgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu sorgen. Die Gemeinden haben Elternbeiträge festzulegen und eigene Beiträge zu leisten. Übergeordnetes Ziel ist die Förderung der Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen.

Zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes an familienergänzender Betreuung von Kindern hat der Gemeinderat mit der Institution Tagesfamilien Zürcher Unterland eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet. Zusätzlich wurde im Vertrag die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht der Tagesfamilien der Vertragspartnerin übertragen.

Grundsätze zu den Unterstützungsleistungen der Gemeinde:

  • Steuerpflichtige von Freienstein-Teufen können für alle Kindertagesstätten im Embrachertal, Tagesstrukturen und Tagesfamilien Zürcher Unterland, die im Besitz einer Betriebsbewilligung sind, Unterstützungsbeiträge beanspruchen, sofern sie den Nachweis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erbringen.
  • Nachweis einer Arbeit, Besuch einer Aus- oder Weiterbildung oder Nachweis der Stellenlosigkeit und der damit verbundenen Erhaltung der Vermittelbarkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz.
  • Massgebend für die Berechnung der Beiträge ist das Total der Einkünfte der Steuerklärung (siehe dazu detaillierte Ausführungen im Reglement).

Elternbeitragsreglement Kinderbetreuung Vorschulalter [PDF, 257 KB]

Das Reglement tritt per 1. Januar 2015 in Kraft.

Gesuche sind schriftlich an die Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein zu richten.