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Kinderbetreuung Tagesfamilien Zürcher Unterland

Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter, Aufsicht Tagesfamilien, Leistungsvereinbarung Verein Tagesfamilien Zürcher Unterland

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet die Gemeinden, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu sorgen.

Der Gemeinderat unterstützt im Grundsatz die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter, um die Entwicklung und Integration der Kinder zu fördern und um den Eltern zu ermöglichen, Familie und Arbeit gut zu vereinbaren.
Die Betreuung in Tagesfamilien bildet ein wichtiges Segment innerhalb der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung. Diese Betreuungsform ist beliebt, weil die Kinder in der Nähe ihres Zuhauses an ihrem Wohnort betreut werden. Die Betreuungszeiten werden den individuellen Bedürfnissen entsprechend flexibel gestaltet. In der Regel wird ein enger Kontakt zur Tagesmutter aufgebaut. Das Tageskind ist in der Tagesfamilie integriert und gewinnt neue Freundinnen und Freunde.
Der Gemeinderat genehmigt die Leistungsvereinbarung betreffend familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und Aufsicht der Tagesfamilien mit dem Verein Tagesfamilien Zürcher Unterland, der auch die Übergabe der gesetzlichen Aufsichtspflicht von Tagesfamilien beinhaltet. Mit der Vereinbarung kann die Politische Gemeinde der Einwohnerschaft ein bedarfs- und ortsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern anbieten.

Für weitere Fragen steht den Eltern die entsprechende Vermittlungsstelle zur Verfügung:

Tagesfamilien Zürcher Unterland
Tel. 044 883 71 00
E-Mail
Link Tagesfamilien

Flyer Kinderbetreuung Tagesfamilien Zürcher Unterland  [PDF] [pdf, 740 KB]