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Fristerstreckung

Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist einreichen können, so ist beim Steueramt vor Ablauf dieses Termins ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen. Einreichungsfristen können längstens bis Ende November erstreckt werden. Gewährte Fristerstreckungen werden vom Steueramt nicht bestätigt. Das Fristerstreckungsgesuch kann auch via Online-Schalter gestellt werden!

Zuständige Abteilung