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FriedensrichterIn, Erneuerungswahl 2027 - 2033, Wahlvorschlag

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 – 2033 wird auf Sonntag, 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6 Juni 2027 statt.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) mit einem leeren Wahlzettel an der Urne durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich begründet (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung).

Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 25. November 2026, 16.00 Uhr, beim Gemeinderat, Dorfstrasse 7, Freienstein, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz „bisher“, wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, parteilos) zu bezeichnen. Zusätzlich kann anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Freienstein-Teufen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro KandidatIn unterzeichnen.

Formulare für Wahlvorschläge können auf der Gemeindeverwaltung Freienstein-Teufen, Gemeindekanzlei, bezogen werden. Zudem können Sie auf der Internetseite der Gemeinde (www.freienstein-teufen.ch) heruntergeladen werden. Wahlvorschlag FriedensrichterIn 2027-2033 [pdf, 69 KB]

Die provisorischen Wahlvorschläge werden am 4. Dezember 2026 im Mitteilungsblatt publiziert. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Die definitiven Wahlvorschläge werden am 18. Dezember 2026 veröffentlicht.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Freienstein-Teufen

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