ZL-Bedarfsbescheinigungsstelle, Vereinbarung mit Pro Senectute
2025 trat im Kanton Zürich die Anpassung der Zusatzleistungsverordnung «Betreuung im Alter» in Kraft. Ziele sind, die Ressourcen und die Selbständigkeit der Seniorinnen und Senioren zu stärken und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Damit die neuen Betreuungsleistungen von älteren Menschen mit Anspruch auf Zusatzleistungen bezogen werden können, muss der Bedarf fachkompetent geklärt und entsprechend bescheinigt werden. Die Gemeinde beauftragt als Bedarfsbescheinigungsstelle die Pro Senectute in Bülach. Die Leistungsvereinbarung tritt am 1. September 2026 in Kraft. Die Institution wird ihre Dienstleistungen nach effektivem Aufwand in Rechnung stellen.
Gemeinderat Freienstein-Teufen