Baukommission, Erneuerungswahl 2026 - 2030
Gemäss Art. 22 Abs. 2 lit. b der kommunalen Gemeindeordnung (GO) ernennt der Gemeinderat die Kommissionsmitglieder der Baukommission in freier Wahl. Die Baukommission ist dem Gemeinderat unterstellt (Art. 26 GO). Der Amtsantritt der Wahlbüromitglieder erfolgt per 1. Juli 2026.
Nachfolgende 3 Bewerber werden für die Amtsdauer 2026 – 2030 als Baukommissionsmitglied in freier Wahl ernannt:
- Keller Bruno, Freienstein (bisher),
- Stohler Thomas, Freienstein (neu),
- Utzinger Martin, Freienstein (bisher).
Im Sinne des Organisations- und Kompetenzen-Reglements besteht die Baukommission mit Einschluss des/der Präsidenten/in aus 5 Mitgliedern. Der Gemeinderat ordnet die Vorstehenden der Geschäftsbereiche Bau und Planung sowie Tiefbau und Werke in die Baukommission ab und wählt die weiteren Mitglieder.
Die Ernennung der Baukommissionsmitglieder durch die Exekutive ist kein legitimes Anfechtungsobjekt und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich eines Stimmrechtsrekurses (§§ 19 lit. c, 21 a, 22 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 2 lit. b, 26 d und 27 b VRG).
Gemeinderat Freienstein-Teufen