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Einzelinitiative „VERBOT VON LÄRMENDEM FEUERWERK“ – Teilrevision Polizeiverordnung - ANNAHME

  • JA-Stimmen     548            
  • NEIN-Stimmen 451

 Total 999 gültige Stimmzettel - Stimmbeteiligung 62,2 %        

Durch die Annahme der Einzelinitiative wird die Polizeiverordnung (PoV Art. 27) wie folgt geändert:
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist ganzjährig verboten – auch in der Nacht vom 1. auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar.

Für besondere Veranstaltungen von öffentlichem Interesse kann der Sicherheitsvorstand das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen. Dabei darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass keine Personen-, Tier- oder Sachgefährdung entsteht.

Die ordentliche Publikation (inkl. Rechtsmittelbelehrung) erfolgte am 3. Oktober 2025 im Mitteilungsblatt.

Gemeinderat Freienstein-Teufen

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