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Wahlanordnung - Erneuerungswahlen Gemeindebehörden (Amtsdauer 2026 - 2030)

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Freienstein-Teufen den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 der

  • 5 Mitglieder des Gemeinderats inkl. dessen Präsidium
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) inkl. deren Präsidium

auf den 8. März 2026 festgesetzt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) mit einem leeren Wahlzettel an der Urne durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.

Für die Wahl in den Gemeinderat und in die RPK ist der politische Wohnsitz in der Gemeinde erforderlich (Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 5. November 2025, 16.00 Uhr, beim Gemeinderat, Dorfstrasse 7, Freienstein, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz „bisher“, wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Freienstein-Teufen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden

Die Wahlvorschläge werden am 21. November 2025 im Mitteilungsblatt publiziert. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, bis am 28. November 2025, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für Wahlvorschläge können auf der Gemeindeverwaltung Freienstein-Teufen, Gemeindekanzlei, bezogen werden. Zudem können Sie auf der Internetseite der Gemeinde (www.freienstein-teufen.ch) heruntergeladen werden.

Wahlvorschlag Gemeinderat [pdf, 129 KB]

Wahlvorschlag RPK [pdf, 130 KB]

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten (ordentliche Publikation im Mitteilungsblatt vom 26.09.2025).

Gemeinderat Freienstein-Teufen

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