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Strafregisterauszug

Den Strafregisterauszug direkt beim Bundesamt für Justiz bestellen

Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten.

Den Strafregisterauszug am Postschalter bestellen

Kunden können am Postschalter gegen Vorlage eines Ausweises (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) ihr Gesuch um einen Auszug erfassen lassen. Das Bundesamt für Justiz bearbeitet diese Bestellungen elektronisch und stellt den Auszug innert weniger Arbeitstage dem Besteller auf dem Postweg zu. Auf diese Weise werden die über die Post eingehenden Bestellungen im Sinne des E-Governments effizient abgewickelt und der digitale Graben zwischen Teilen der Bevölkerung und der Verwaltung überbrückt. Die Gebühr beträgt 20.--.

www.strafregister.admin.ch

Zuständige Abteilung