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Dauernde Verkehrsanordnung, Markierung Parkfelder

Auf Antrag der Gemeinde Freienstein-Teufen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Freienstein, Summerhaldestrasse
Markieren Längsparkfelder für 15 Fahrzeuge, Höhe Liegenschaften Nr. 24 - Nr. 82.

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage (ab Publikation vom 27.02.2026 im Mitteilungsblatt)
Ablauf der Frist: 28. März 2026

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Gemeinde Freienstein-Teufen

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