Totalsanierung Oberteufenerstrasse (ab Dorfstrasse bis Unterer Buck)
Kreditgenehmigung, Arbeitsvergaben
Die Budgetkredite der Investitionsausgaben 2026 von CHF 785‘000 für die Projektrealisierung des Werks sind in an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 genehmigt worden. Die Baumeister- und Sanitär-Submissionen im Einladungsverfahren sind im Januar 2026 durchgeführt worden. Für die Projektrealisierung des Werks wird ein Verpflichtungskredit von CHF 766‘000 zu Lasten der Investitionsrechnungen 2026. Die Arbeitsvergabe der Baumeisterarbeiten erfolgt an die Firma Hüppi AG, Eglisau. Die Rohrlegearbeiten für das Projekt werden von der Firma Peter Alber AG, Höri, ausgeführt.
Das Sanierungsprojekt enthält weder Änderungen an den Fahrbahngeometrien noch an der Strassenraumgestaltung. Es erfolgt kein Trottoir-Neubau. Es werden keine verkehrsberuhigenden Massnahmen umgesetzt. Die Aufwendungen zur Werterhaltung der Gemeindeinfrastrukturen werden im Sinne des Gemeindegesetzes als Gebundene Ausgaben deklariert. Die Bewilligung Gebundener Ausgaben obliegt in der Finanzkompetenz des Gemeinderates (Art. 25 GO).
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gemeinderat Freienstein-Teufen