Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) und Revision kommunaler Richtplan, GV-Antrag
Ausgangslage
Die aktuelle Bau- und Zonenordnung wurde letztmals im Juni 2012 teilrevidiert und festgesetzt. Die Themenfelder der Teilrevision waren insbesondere die Berücksichtigung des Inventars der schützenswerten Bauten im Kernzonenplan und die Darstellung der Gestaltungspläne im Zonenplan. Die Über-führung des Zonenplans in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) hat bereits stattgefunden.
Die Gemeinde nimmt die vorgesehene Teilrevision der Nutzungsplanung zum Anlass, ebenfalls die Richtplanung zu überprüfen und diese auf die gewünschte Siedlungsentwicklung abzustimmen. Der kommunale Verkehrsplan (genehmigt vom Regierungsrat am 18.01.1982) soll an die geänderten übergeordneten Festlegungen angepasst werden.
Der Siedlungs- und Landschaftsplan, der Versorgungsplan sowie der Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen sollen aufgehoben werden. Da der Siedlungs- und Landschaftsplan aufgehoben wird, sollen die Erholungsgebiete neu in der Teilrichtplankarte „Teil II: MIV, ÖV, Schifffahrt und Erholungsgebiete“ festgelegt werden.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) ist zu den folgenden vier Themenpakete zu revidieren:
- Harmonisierung Baubegriffe,
- Behebung Fehlwirkungen (und Vollzugsprobleme),
- Regelung Mehrwertausgleich,
- Umsetzung Naturgefahrenkarte.
Revision kommunale Richtplanung
Die Revision der Richtplanung hat nach den gesetzlichen Vorgaben des PBG zu erfolgen. Gemäss § 31 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes kann sich der kommunale Richtplan auf einzelne Teilricht-pläne beschränken. Auf den Verkehrsrichtplan mit den kommunalen Strassen für die Groberschliessung und den Wegen von kommunaler Bedeutung darf nicht verzichtet werden.
Gemäss § 18 Planungs- und Baugesetzes (PBG) soll mit der Richtplanung angestrebt werden, dass die für die Erholung der Bevölkerung nötigen Gebiete dauernd zur Verfügung stehen. Die Erholungsgebiete sollen in einem Plan festgehalten werden.
Die Eintragungen sind nicht parzellenscharf und entfalten keine Rechtswirkung auf Privatpersonen. Der kommunale Verkehrsplan und der Plan der Erholungsgebiete sind somit behördenverbindliche Planungs- und Koordinationsinstrumente.
Der Gemeinderat unterstützt die im Richtplan festgesetzten strategischen Ziele und Massnahmen.
Öffentliche Auflage (Einwendungsverfahren)
Das Einwendungsverfahren dient der Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes und § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die öffentliche Auflage der Planunterlagen wurde vom 16. Mai bis zum 15. Juli 2025 durchgeführt. Dabei sind zwei Einwendungen zur Revision der Bau- und Zonenordnung eingegangen. Die Ausführungen der Einwendungen und Erläuterungen bzgl. Berücksichtigung und/oder Nichtberücksichtigung der Vorlage werden im Bericht gemäss Art. 47 RPV ausführlich beschrieben.
Verabschiedung zu Handen Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist im Sinne der Gemeindeordnung (Art. 13 Abs. 2 Ziff. 1 + 2) für die Änderung des kommunalen Richtplans und der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zuständig.
Der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 wird beantragt, die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) und die Revision der kommunalen Richtplanung zu genehmigen:
- Teilrevision BZO, Änderung Bauordnung (Synoptische Darstellung) Änderung BZO_synoptisch [pdf, 493 KB]
- Teilrevision BZO, Bericht gemäss Art. 47 RPV (inkl. Nichtberücksichtigte Einwendungen) BZO-Bericht inkl. Berücksichtigte und Nichtberücksichtigte Einwendungen [pdf, 7.6 MB]
- Teilrevision BZO, Zonenplan (1:5000) BZO Zonenplan [pdf, 12.7 MB]
- Teilrevision BZO, Kernzonenplan Freienstein (1:1000) Kernzonenplan Freienstein [pdf, 2.7 MB]
- Teilrevision BZO, Kernzonenplan Teufen (1:1000) Kernzonenplan Teufen [pdf, 1.6 MB]
- Revision Kommunaler Richtplan, Richtplantext gemäss Art. 47 RPV Richtplanbericht [pdf, 8.7 MB]
- Revision Kommunaler Richtplan, Nr. I: Fuss- und Veloverkehr (1:5000) Richtplan Fuss- und Veloverkehr [pdf, 3.7 MB]
- Revision Kommunaler Richtplan, Nr. II: MIV, ÖV, Schifffahrt und Erholungsgebiete (1:5000) Richtplan MIV, ÖV und Erholungsgebiete [pdf, 3.6 MB]
Gemeinderat Freienstein-Teufen